Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Maklervertrages

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer auf Grund des ausgearbeiteten Angebotes der Immobilie, kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.

§ 2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte ist untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und wird ein Hauptvertrag über eine andere Person geschlossen der zum Verkauf der Immobilie und hiermit zu einem Ersatz-geschäft führt, hat der Kunde die Maklerprovision zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer an den Makler zu entrichten.

§ 3 Angebote

Das Angebot des Maklers ist freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Preisänderungen behalten wir uns vor. Ebenso den Zwischenverkauf und die Vermietung bzw. Verpachtung.

§ 4 Eigentümerangaben

Alle Angaben in diesem Exposé basieren ausschließlich auf den uns vom Verkäufer übermittelten Unterlagen und Daten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Grundrissgrafiken sind nicht immer maßstabsgetreu dargestellt. Soweit diese Einrichtungen und Maßangaben enthalten, schließen wir auch für diese jegliche Haftung aus.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 6 Makler-Courtage

Die Makler-Courtage ist verdient, sobald durch unsere Vermittlungstätigkeit und die Aufnahme von Verhandlungen ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Die Provision ist fällig am Tage der Vertragsunterzeichnung. Sie beträgt 4,76% inkl. der gesetzl. MwSt und wird zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer verteilt.  Bei Kaufobjekten   <= 50.000 € wird eine pauschale Provision in Höhe von 2.500 € inkl. gesetzl. MwSt. fällig.

§ 7 Beurkundung

Der Makler ist berechtigt, den Kaufvertragsentwurf nach Zustimmung beider Parteien in Auftrag zu geben. Evtl. anfallende Kosten hierfür tragen die Vertragsparteien. Ebenso die Kosten für den zu beurkundenden Kauvertrag. Der Makler hat Anspruch auf die Teilnahme am Beurkundungstermin. Der Auftraggeber (Eigentümer) ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners mit dem Makler Rücksprache zu halten, ob die Zuführung des Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde, sofern er den Kaufvertrag selbst in Auftrag gibt.

§ 8 Aufwendungsersatz

Sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung seines Auftrages entstandenen  und nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten.

§ 9 Vollmacht

Der Auftraggeber erteilt dem Makler die Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Eigentümer zustehen.